aiFind

Nutzungsbedingungen

Wirksam ab 31. Januar 2024

Präambel

Durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software erklären Sie sich bereit, alle hier aufgeführten Bedingungen und Bestimmungen einzuhalten. Wenn Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht nutzen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Provider erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Internet im Bereich der Überlassung von Software für Recruiting.

(2) Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software „aiFind – core application (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Providers zur zeitlich begrenzten, nicht ausschließlichen Nutzung an den Kunden und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.

§ 2 Eigentumsrechte

(1) Der Provider behält sich alle Eigentumsrechte an der Software vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte und Patentrechte.

§ 3 Softwareüberlassung

(2) Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die SOFTWARE auf einem Server des Providers ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(3) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter https://www.aifind.io

§ 4 Nutzungsrechte an der SOFTWARE

(1) Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE zu vervielfältigen und/ oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

(3) Ausgenommen von Abs. 2 ist die Berechtigung des Kunden, die SOFTWARE Bewerbern in Teilen unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Überlassung in Teilen beschränkt sich auf ein Anlegen eines Bewerberprofils durch den Bewerber. Der Bewerber kann sein eigenes Profil einsehen, darauf Zugriff nehmen sowie den Status seiner laufenden Jobs und offenen Jobs, auf welche er sich in der SOFTWARE bewerben kann, einsehen.

(4) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(5) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

§ 5 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server seine Inhalte ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden hierüber verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen, vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Provider.

(2) Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz Bewerbern im Umfang des § 5 Abs. 2 dieses Vertrages unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider wöchentliche Backups vornehmen sowie Firewalls nach dem Stand der Technik installieren.

§ 6 Datenhoheit

(1) Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den von ihm in der SOFTWARE abgelegten Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(2) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

(3) Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete SOFTWARE zu erhalten.

(4) Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

(5) Der Kunde verpflichtet sich sämtliche der vom Bewerber eingegebenen eigenen Profildaten unmittelbar mit Beendigung des Vertrages zu löschen, sofern er mit dem Bewerber nicht eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen hat. Der Provider übernimmt keine Haftung für ein dies betreffendes Fehlverhalten des Kunden.

§ 7 Gewährleistung und Haftungsausschluss

Die Software wird “wie sie ist” bereitgestellt, ohne jegliche Gewährleistung. Der Softwareanbieter übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Der Kunde stellt den Provider von etwaigen Ansprüchen frei, die insoweit von dritter Seite gegenüber dem Provider erhoben werden. Der Kunde ersetzt dem Provider alle Aufwendungen und jeden Schaden, der dem Provider aus einem solchen Anlass entsteht, insbesondere alle Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.

§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde ist allein für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung durch seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(2) Die Daten des Kunden werden vom Provider ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

(3) Der Provider und der Kunde werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung abschließen, welchen der Provider dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Providers.

(3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Provider der Sitz des Providers.

(4) Die Lizenz endet automatisch, wenn der Nutzer gegen ein der Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. Nach Beendigung müssen alle Kopien der Software gelöscht oder zurückgegeben werden.